Die Regelungen gelten vorerst bis 30.04.2022.

Was gilt für Friseur-, Kosmetik-, Fuß- und Nagelpflegebetriebe?

Kunden:
Die Beschränkungen für Kunden wurden vollständig aufgehoben.

3G: aufgehoben

Lediglich in Krankenhäuser und Altenheimen gilt weiterhin eine Testpflicht.

Maskenpflicht:
aufgehoben, aber es wird empfohlen wie in Einrichtungen für Arztpraxen, weiterhin FFP2-Masken zu tragen.

Mindestabstand:
1,5 m Abstand weiterhin einhalten

Natürlich können Betriebe von ihren Kunden über ihr Hausrecht verlangen, dass sie weiterhin eine Maske tragen oder sogar 3G erfüllen.

Mitarbeiter

Wenn die Kunden keine Masken tragen, schützt sich der Mitarbeiter weiterhin durch eine FFP2-Maske und weiteren Hygienemaßnahmen.